Die Sicherheit unserer Besucher steht für uns jederzeit an oberster Stelle. Deshalb werden alle Anlagen im Bayern-Park jährlich vom TÜV Süd - Abteilung Fliegende Bauten einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Dabei werden sämtliche mechanischen und elektrischen Komponenten der Fahrgeschäfte auf Mängel und Materialfehler geprüft. Maßgebend dafür sind die europaweit geltenden Normen DIN EN 13782 und 13814 für fliegende Bauten, deren Anforderungen von allen Anlagen dieser Kategorie erfüllt werden müssen. Die dabei vom TÜV Süd vorgenommenen Prüfungen sind weltweiter Standard in allen großen Vergnügungsparks und sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit beim Fahrbetrieb derartiger Anlagen.
Zusätzlich werden unsere Fahrgeschäfte und Anlagen täglich vor der Parköffnung von unseren Technikern auf eventuelle Mängel untersucht und erst nach erfolgter Überprüfung für den Besucherverkehr freigegeben.
Zu deiner eigenen Sicherheit gibt es für die meisten Attraktionen im Bayern-Park Größen- und Altersfreigaben. Diese werden vom TÜV-Süd bei technischen Einzelprüfungen nach DIN EN 13782 und 13814 (Richtlinien Fliegende Bauten) festgelegt und müssen stets befolgt werden. Bitte beachte dazu auch die einzelnen Hinweisschilder und Messlatten vor den jeweiligen Fahrgeschäften.